Lassen Sie Ihr Kind portraitieren, verewigen Sie Ihre Ahnen, machen Sie mit einem Bildnis auf Ihre Organisation, auf Ihr Kunstinstitut oder auf Ihr Unternehmen aufmerksam oder machen Sie Ihre Romanfigur bekannt!

Falls Sie das Portrait publizieren möchten, klären Sie vorher ab, ob Sie das Recht am Bild dieser Person haben.

Sind Sie diesbezüglich unsicher, fragen Sie wenn möglich zuerst den zu Portraitierenden um Erlaubnis.

Zu beachten ist auch, dass das Recht am Bild von Personen der Zeitgeschichte eingeschränkt ist, dass “Die Ewige Portaitgalerie” ein Kunstprojekt ist und dass sich der Portraitist auf die Kunstfreiheit bezieht.